Ehrenamt

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Für wen ?

Die Provinz Lüttich bietet Ihnen eine kostenlose Ehrenamts-Versicherung.

Ehrenamtsarbeit bedeutet, das Beste für andere und die Gesellschaft zu tun. Viele Ehrenamtliche machen sich keine Sorgen über die möglichen Folgen ihres Engagements. Auch Vereinigungsverwalter denken nicht immer an die Gefahren des ehrenamtlichen Engagements. Jeder zählt auf jeden, so dass im Fehlerfall meistens nichts geregelt ist. Dann stellt sich sich die Frage, wer die Opfer entschädigt und die Situation wieder richtet. Die Tatsachen können sehr herausfordernd sein.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, hier Abhilfe zu schaffen, indem er ein Gesetz über die Rechte der Freiwilligen eingeführt hat. Zweck dieses Gesetzes ist es, den Ehrenamtlichen einen ähnlichen Schutz wie den Arbeitnehmern zu gewähren, indem die Organisationen verpflichtet werden, eine Versicherung für Ehrenamtliche abzuschließen. Jedoch muss nuanciert werden: dieser Rechtsschutz ist auf Ehrenamtliche aus strukturierten Organisationen beschränkt. Ehrenamtliche, die sich in nicht strukturierten Organisationen engagieren (eine Gruppe von Freunden, die jeden Samstag gemeinsam Rad fahren), können diesen Rechtsschutz nicht nutzen. Diese Organisationen sind nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen, um ihre Ehrenamtlichen zu schützen.

Den strukturierten Organisationen eine Versicherung auferlegen, wie es der Gesetzgeber tut, die den Schutz vieler Ehrenamtlichen ermöglicht, war zweifellos notwendig. Diese Verpflichtung kann strukturierten Organisationen – deren Finanzen nicht selten knapp sind – jedoch auch die Mittel entziehen, die sie benötigen, um ihre Aktivitäten zu entwickeln, oder gar ihr Handeln behindern. Außerdem denken nicht strukturierte Organisationen in der Regel nicht daran, ihre Freiwilligen bei der Organisation einer einmaligen Aktivität zu versichern.

Das Gesetz über die Freiwilligen zielt darauf ab, dem Ehrenamtlichen einen ähnlichen Schutz zu bieten wie einem Arbeiter. Sie führt daher ein System der Haftung ein, das sich an dem zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geltenden System orientiert.

Erinnern wir uns an folgenden Aspekt dieses Prinzips: Dieser Rechtsschutz beschränkt sich auf Ehrenamtliche, die in strukturierten Organisationen tätig sind. Die anderen, die in unstrukturierten Organisationen tätig sind, erhalten diesen Schutz nicht.

Aus Sorge um den Schutz der Ehrenamtlichen hat die Provinz Lüttich, die von der Nationallotterie unterstützt wird, beschlossen, eine kostenlose Ehrenamts-Versicherung einzurichten, die sowohl strukturierten als auch unstrukturierten Organisationen angeboten wird.

Das Lütticher Provinzkollegium hat die Formalitäten im Zusammenhang mit dieser Versicherung übernommen; diese kann nun von Ehrenamtlichen und strukturierten und unstrukturierten Organisationen genutzt werden, ob es sich nun um rechtsfähige Vereinigungen oder private, gemeinnützige juristische Personen mit Sitz auf dem Gebiet der Provinz Lüttich handelt. Diese Versicherung deckt den Zeitraum des Ehrenamts ab: Ein Tag der Ehrenamtsaktivität entspricht einem Kalendertag der Versicherung, in dem ein Ehrenamtlicher versichert ist. Wenn zum Beispiel zwei Ehrenamtliche zwei Tage arbeiten, muss die Organisation vier Tage Ehrenamtsarbeit beantragen.

SIND JEDOCH VOM SCHUTZ DIESER VERSICHERUNG AUSGESCHLOSSEN

  1. Personen des öffentlichen Rechts;
  2. Gemeinnützige Vereinigungen, die einem erheblichen Einfluss der öffentlichen Behörden unterliegen. Unter erheblichem Einfluss versteht man:
    • Verwaltungsräte oder Generalversammlungen, deren Mitglieder zu mehr als die Hälfte aus Vertretern der öffentlichen Behörden bestehen, oder wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der Verwaltungsorgane von denselben öffentlichen Behörden ernannt oder vorgeschlagen werden;
    • Personen des öffentlichen Rechts oder deren Vertreter, sofern sie über die Mehrheit der Stimmen im Verwaltungsrat oder in der Generalversammlung verfügen;
    • Mehr als die Hälfte der finanziellen Mittel wird vom Provinz- und/oder Gemeindehaushalt und/oder einer anderen öffentlichen Behörde getragen.